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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

Diese Bedingungen gelten für alle von LOGO-DENT vertriebenen Erzeugnisse. Der Katalog ist gültig ab Erscheinen. Alle früheren Preisangaben verlieren mit Erscheinen ihre Gültigkeit. Über Artikel- und Preisänderungen wird der Kunde bei Auftragserteilung informiert.

2. Preise

 

2.1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sind freibleibend und gelten ab Lager.
2.2. Der Mindestbestellwert beträgt 25,- €. Darunter fällt ein Mindermengenzuschlag von 5,- € an.
Ausgenommen hiervon sind einzelne Zahngarnituren

3. Versand

 

3.1. Der Versand erfolgt in stabiler Verpackung und auf schnellstem und kostengünstigstem Weg. Die Versandart bleibt LOGO-DENT überlassen. Auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Mehrkosten werden auch besondere Versandarten (z.B. Expresslieferungen) durchgeführt. Teillieferungen bleiben vorbehalten, ohne dass sich dadurch die Versandkosten für den Kunden erhöhen.
3.2. Für Frostschäden übernimmt LOGO-DENT keine Haftung.
3.3 Unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert. Zur Erstattung von Portokosten gibt der Kunde seine Bankverbindung an.

4. Zahlung

 

4.1. Die Rechnung liegt der Lieferung bei und ist innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2. Bei Bankeinzug innerhalb von 3 Tagen wird 3 % Skonto gewährt. Bei Zahlungen per Auslands-Scheck werden dem Kunden € 15.- Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsverzug

 

5.1. Bei verspäteter Zahlung werden gemäß § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
5.2. Dazu kommen Mahngebühren in Höhe von bis zu 5,- €

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LOGO-DENT
6.2. Zur Weiterveräußerung oder sonstiger Verfügung über die Ware ist der Kunde berechtigt, solange diese im Zuge der normalen Geschäftsbeziehungen erfolgt und solange der Kunde gegenüber LOGO-DENT nicht mit seinen fälligen Verpflichtungen im Verzug ist. Wird Vorbehaltsware verarbeitet, so steht LOGO-DENT an der neuen Ware ein Miteigentumsrecht zu und zwar im Verhältnis vom Wert der Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände, mindestens jedoch in Forderungshöhe. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenrechte und etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde an LOGO-DENT ab und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt).
6.3. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und LOGO-DENT unverzüglich Mitteilung zu machen.

7. Rückgaberecht

 

7.1. Der Kunde hat vor jeder Rücksendung die Firma LOGO-DENT zu informieren.
7.2. Binnen 14 Tagen nach Erhalt können alle Artikel umgetauscht bzw. zurückgeben werden. Tausch oder Gutschrift erfolgen bei Rückgabe in einwandfreiem, unbenutztem Zustand und in der Originalverpackung.
7.3. Geräte und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
7.4. Die Portokosten der Retouren gehen zu Lasten des Kunden.

8. Gewährleistung

 

8.1. Festgestellte Material-, Liefer- oder Herstellungsfehler sowie Transportschäden sind unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen.
8.2. Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten.
8.3. Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder einer Garantie zwingend gehaftet wird.
8.4. LOGO-DENT haftet nicht für Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch sowie im Falle höherer Gewalt.

9. Altgeräte-Entsorgung

 

9.1 Es werden keinerlei Altgeräte über die Firma LOGO-DENT entsorgt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferumfang ist der Sitz von LOGO-DENT. Bei Direktbestellung ist der Erfüllungsort der Sitz des Herstellers. Gerichtsstand ist in jedem Falle Freiburg im Breisgau.

11. Rechtswirksamkeit

 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.