Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines | |
| Diese Bedingungen gelten für alle von LOGO-DENT vertriebenen Erzeugnisse. Der Katalog ist gültig ab Erscheinen. Alle früheren Preisangaben verlieren mit Erscheinen ihre Gültigkeit. Über Artikel- und Preisänderungen wird der Kunde bei Auftragserteilung informiert. |
2. Preise | |
| 2.1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sind freibleibend und gelten ab Lager. |
3. Versand | |
| 3.1. Der Versand erfolgt in stabiler Verpackung und auf schnellstem und kostengünstigstem Weg. Die Versandart bleibt LOGO-DENT überlassen. Auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Mehrkosten werden auch besondere Versandarten (z.B. Expresslieferungen) durchgeführt. Teillieferungen bleiben vorbehalten, ohne dass sich dadurch die Versandkosten für den Kunden erhöhen. |
4. Zahlung | |
| 4.1. Die Rechnung liegt der Lieferung bei und ist innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. |
5. Zahlungsverzug | |
| 5.1. Bei verspäteter Zahlung werden gemäß § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. |
6. Eigentumsvorbehalt | |
| 6.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LOGO-DENT |
7. Rückgaberecht | |
| 7.1. Der Kunde hat vor jeder Rücksendung die Firma LOGO-DENT zu informieren. |
8. Gewährleistung | |
| 8.1. Festgestellte Material-, Liefer- oder Herstellungsfehler sowie Transportschäden sind unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen. |
9. Altgeräte-Entsorgung | |
| 9.1 Es werden keinerlei Altgeräte über die Firma LOGO-DENT entsorgt. |
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand | |
| Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferumfang ist der Sitz von LOGO-DENT. Bei Direktbestellung ist der Erfüllungsort der Sitz des Herstellers. Gerichtsstand ist in jedem Falle Freiburg im Breisgau. |
11. Rechtswirksamkeit | |
| Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke. |